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Was ist ein Fertighaus?
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In der ÖNORM B 2310 wird definiert, welche Gebäude in Österreich als „Fertighaus“ bezeichnet werden dürfen. Diese Regelung ist einmalig in ganz Europa. Die Norm gilt unabhängig von den verwendeten Baustoffen (Holz, Wohnbeton, Ziegel) für Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, mehrgeschossige Wohnbauten), Bürogebäude, Kindergärten, Schulen und Mehrzweckhäuser.
Definitionen (Fassung vom 1. Mai 2009): „Fertighaus – ein auf einem vorbereiteten Unterbau errichtetes Bauwerk aus vorgefertigten, geschoßhohen Großtafel-Wandelelementen, Raumzellen sowie aus vorgefertigten Decken- und Dachelementen, die in Produktionsstätten witterungsunabhängig hergestellt, auf die Baustelle transportiert und dort zusammengebaut werden.“
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Wie entsteht ein Fertighaus?
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1. Phase - Informationen sammeln und Vertragsabschluss
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Am Anfang stehen Recherchen in Bau- und Wohnzeitschriften; das Lesen der Sonderthemen „Fertighaus“ in Tages- und Wochenmedien; das Informieren im Internet und schließlich ist besonders zu empfehlen: Freunde, Bekannte, Arbeitskollegenbefragen, die bereits ein Fertighaus gebaut haben.
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Als nächster Schritt empfiehlt sich der Besuch eines Fertighauszentrums, wo Interessenten ihr künftiges Zuhause hautnah erleben und den ersten Kontakt zu ihrem Bauunternehmen aufnehmen können. Die Häuser der Mitglieder des Österreichischen Fertighausverbandes (ÖFV) sind mit dem Würfel des ÖFV gekennzeichnet! Diese Firmen werden regelmäßig von einem unabhängigen Prüfinstitut überwacht, wodurch den Bauherren ein problemloser Weg zu ihrem Wohntraum gesichert wird.
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Die Fachberater der ÖFV-Mitglieder begleiten den Kunden vom Anfang der Planung bis zur Schlüsselübergabe. Sie beraten in jeder Hinsicht: gestalterisch, technisch, in vielen Fällen auch bezüglich der Finanzierung. Auch erledigen sie den oft unangenehmen aber erforderlichen Papierkram.
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Jetzt kann die Detailplanung des Traumhauses beginnen. Im Zuge der Bemusterung wird das ausgewählte Haus an die persönlichen Wünsche der Bauherren angepasst. In dieser Phase entscheiden die Käufer mithilfe eines Profis über die individuellen Merkmale des Objekts: wie Fassadenfarbe, Bodenbeläge, Energiespartechnik, Ausstattung etc.
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Ein großer Vorteil der Fertigbauweise ist die Festsetzung eines fixen Terminplanes, wodurch Sie als Bauherren ganz genau wissen, wann ihr neues Zuhause einzugsbereit ist. Die Mitglieder des Österreichischen Fertighausverbandes geben darüberhinaus eine Fixpreisgarantie für zwölf Monate ab!
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Das gesamte Bauprojekt, speziell die zu erbringenden Leistungen des Anbieters und die Zahlungsmodalität, wird in einem Vertrag definiert.
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2. Phase - Produktion der einzelnen Bauelemente in der Werkhalle
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Mithilfe modernster Technologie wird das geplante Fertighaus in Daten und Produktionsplänen dargestellt. Damit werden die Produktionsanlagen angesteuert und die Vorfertigung der einzelnen Bauelemente im Werk kann beginnen.
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In Österreich werden rund 85% aller Fertighäuser in einer Holzbauweise errichtet; rund 9% werden in Betonbauweise gebaut. Angestrebt wird ein möglichst hoher Vorfertigungsgrad. Schon im Werk überwachen akkreditierte Prüfanstalten sehr genau, was einmal ein Fertighaus sein wird. Alle Dach-, Decken- und Wandelemente, die das Werk eines Mitgliedes des Verbandes verlassen, sind mit dem „Gütezeichen Fertighaus“ gekennzeichnet. Da das Gütezeichen nur unter Erfüllung strengster Anforderungen und nach der Zustimmung zu einer regelmäßigen Prüfung der Baumaterialien durch eine befugte Überwachungsstelle vergeben wird, stellt es eine einzigartige Qualitätsgarantie für die Konsumenten dar.
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Bei der Holzbauweise ist das tragende Element entweder ein Holzrahmen oder ein Massivholzkern. Alle Holzteile, Staffeln und Platten, werden maschinell auf den Millimeter exakt zugeschnitten. Bei der Rahmenbeweise wird Dämmmaterial in den Rahmen eingebracht und dieser dann beidseitig beplankt. Bei der Holzmassivbauweise wird der Holzkern auf der Außen- und Innenseite je nach Ausführung mit diversen Schichten verkleidet. Bei der Betonbauweise wird in vorbereitete, den Maßen der Elemente entsprechende Schalungen Leichtbeton mit sehr guten Dämmeigenschaften eingegossen. Fensteröffnungen werden ausgespart, Leerverrohrungen befinden sich bereits in den Wänden und entsprechende Eisenarmierungen sind enthalten. Nach dem Austrocken der Elemente, sind die Wände fertig für den Transport auf die Baustelle.
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Für die Wasserversorgungs- und Wasserentsorgungsleitungen bzw. andere erforderliche Installationen können separate Installationsebenen vorgesehen sein. Auf die Außenseite der Wände werden entweder schon im Werk oder auf der Baustelle Wärmedämmverbundsysteme mit Putz oder individuell gestaltete Verblendungen bzw. Verkleidungen aufgebracht. Fenster und Außentüren werden sehr häufig auch schon um Werk eingebaut.
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Die Dach-, Decken- und Wandelemente werden auf Lastkraftwagen verladen und zur Baustelle gefahren.
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3. Phase - Montage des Fertighauses auf der Baustelle
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Jedes Bauwerk bedarf eines Fundaments, das die Gebäudelast auf den Bauuntergrund überträgt sowie Wasser und Kälte abwehrt. Dieses muss vor der Montage erstellt werden, damit man das Fertighaus in nur wenigen Tagen aufstellen kann. Der Unterbau kann entweder eine Fundamentplatte oder ein Keller sein.
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Die einzelnen vorgefertigten Bauelemente werden unter Einhaltung strenger Sicherheitsbestimmungen mittels Autokran auf den vorbereiteten Untergrund gehoben.
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Zu Beginn werden die Außenwände auf ihre richtige Stelle gebracht und miteinander verbunden. Bei der Holzbauwiese zumeist durch Verschraubung, bei der Betonbauweise durch Vergießen. Nach demselben Muster werden die Innenwände montiert. Die Montage geht sehr rasch von statten und die Bauherren können in der Regel schon innerhalb weniger Stunden das Erdgeschoss ihres neuen Zuhauses bewundern.
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Nach den Wänden folgt die Montage der Geschossdecke. Hat das Haus mehr als eine Etage erfolgt der gleiche Vorgang nun für das Obergeschoß.
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Fertighäuser können jede erdenkliche Dachform aufweisen, vom klassischen Satteldach, über das Pultdach bis zum Flachdach.
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Nach der Montage ist das Haus wind- und wetterdicht. Jetzt folgen die Fertigstellungsarbeiten
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Abhängig davon für welche Ausbauvariante sich die Bauherren entschieden haben, ob ein Ausbauhaus, Belagsfertiges Haus oder ein Schlüsselfertiges Haus, erfolgt der Innenausbau vom Hersteller oder in Eigenleistung.
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Im Durchschnitt ist ein Fertighaus zwölf Monate nach Beginn der Planungen bezugsfertig.
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Ordentliche Mitglieder
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Vielfältige Qualität aus einer Hand
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Der ÖFV ist stolz darauf, neben seinen Mitgliedern auch eine Vielzahl namhafter Qualitätsmarken als außerordentliche Mitglieder unter seinem Dach zu vereinen. Zulieferer von Markenprodukten für Dach, Dämmung und Fassade, von hochqualitativen Fenstern und Türen oder von modernster Energie- und Umwelttechnik sorgen genau so für Ihre Wohnqualität wie die kompetente Beratung in den Fertighauszentren. Alles aus einer Hand, Alles unter einem Dach: Ein leistbarer Luxus, der Zeit für die schönen Dinge des Lebens lässt.
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Außerordentliche Mitglieder
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Glossar
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Ausbauhaus
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Als Ausbauhaus wird ein Fertighaus bezeichnet, dass durch den Fertighaushersteller mit einem genau definierten Mindestleistungsumfang und zu einem Fixpreis errichtet wird. Außen sind Ausbauhäuser komplett fertig (Fenster, Türen, Dach -und Spenglerarbeiten sind ausgeführt, der Außenverputz ist aufgetragen – das Haus ist wetterdicht). Hiefür gibt es eine Norm B 2310 über den exakten Mindestleistungs-umfang. Die Fertigstellung von Teilen des Innenausbaus bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (z. B. Verspachteln der Innenwände, Fußbodenkonstruktion etc.).
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Bauausführung
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Erst nach Vorliegen des Baubescheids kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Bauwerken dürfen nur von einem dazu befügten Gewerbebetrieb errichtet werden. Jede Mitgliedsfirma des Österreichischen Fertighausverbandes ist berechtigt Fertighäuser zu errichten. Mit der Berechtigung und der Bauführerschaft trägt die Firma die Verantwortung für die gesetzeskonforme und technisch richtige Abwicklung des in Auftrag gegebenen Leistungsumfangs des Bauvorhabens. Die Bauführerschaft kann während eines Projekts auch wechseln (z. B. von einer Firma, die den Keller errichtet zum Fertighaushersteller, der für die Errichtung des Hauses zuständig ist). Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird die Bauführerschaft zurückgelegt.
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Baubehördliche Zulassung
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Die Verwendung von durch die Baubehörde zugelassenen Produkten (früher: Österreich Technische Zulassung, jetzt: ÜA-Zeichen, künftig: Europäisch Technische Zulassung) bedeutet für den Konsumenten die Sicherheit, dass ein Fertighaus allen gesetzlichen Sicherheits- und Qualitätskriterien voll entspricht. Die Bestimmungen des Schall-, Brand- und Wärmeschutzes werden bei allen Mitgliedern des Österreichischen Fertighausverbandes durch unabhängige Prüfinstitute kontrolliert und laufend an die Behörden gemeldet.
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Baufinanzierung
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Die Finanzierung eines Bauvorhabens stellt meistens eine Kombination aus Eigenmitteln, Wohnbauförderungen der Länder und Finanzierungen über Banken oder Sparkassen dar. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Gesamtkosten für ein Fertigbauvorhaben aus folgenden Budgetposten zusammensetzen: Grundstück, Keller oder Fundamentplatte, Fertighaus und Nebenkosten (Anliegerleistungsabgaben an die Gemeinde, Kosten für Ver- und Entsorgungsleitungen etc.). In jedem Fall sollte gemeinsam mit Spezialisten ein Finanzplan ausgearbeitet werden. Nicht vergessen werden darf in der Planung, dass zusätzlich zu den laufenden Rückzahlungsraten auch die Betriebs- und Instandhaltungskosten für das Haus finanziert werden müssen.
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Baugrund
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Ein Baugrund ist eine Fläche, deren Bebauung meist durch einen Flächenwidmungsplan erlaubt ist. Vor dem Kauf eines Grundstückes sollten die Widmung als Bauland und mögliche Auflagen am Gemeindeamt genau überprüft werden. Die Qualität eines Baugrundes wird beeinflusst von der Nutzbarkeit (z. B. sollten Bauparzellen eine mindeste Breite von 16 Metern aufweisen), der Lage (z. B. Längsachse des Grundstückes in Nord-Süd-Richtung, Zufahrtsstraße an der Nordgrenze), der Anbindung an Straßen und öffentliche Verkehrsmittel, der Neigung der Fläche und der Bodenbeschaffenheit.
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Bausatz
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Bei einem „Bausatz“ werden Bauelemente auf die Baustelle gebracht und durch den Auftraggeber selbst zusammengefügt. Da der Zusammenbau nicht durch den Hersteller überwacht wird, und ein Bausatz nicht den Mindesterfordernissen der ÖNORM B2310 entspricht, gilt dieser in Österreich nicht als Fertighaus
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Bebaute Fläche
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Als bebaute Fläche wird jene Fläche bezeichnet, die das Bauwerk auf dem Grundstück einnimmt. Nicht zur bebauten Fläche zählen z. B. Terrassen, Vordächer und Aufgangsstufen.
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Blockhaus
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Blockhäuser werden aus runden, kantigen oder mehrschichtig verleimten Holzbohlen errichtet. In Österreich gelten diese nicht als Fertighäuser, da die einzelnen Bohlen erst auf der Baustelle zusammengefügt und nicht als geschoßhohe Elemente geliefert werden (Vergleiche: ÖNORM B 2310)
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Brandwiderstandsdauer
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Die Brandwiderstandsdauer drückt aus, wie viele Minuten eine Konstruktion einem Vollbrand unter genormten Bedingungen standhält, ohne wichtige Funktionen (z. B. Standsicherheit) zu verlieren. F30=30 Minuten (brandhemmend), F60=60 Minuten (hochbrandhemmend), F90=90 Minuten(brandbeständig). Künftig werden diese Bezeichnungen in der EU durch neue Definitionen ersetzt: REI in Minuten.
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Dachgeschoss, ausbaufähig
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Ein für einen Ausbau vorgesehenes Dachgeschoß sollte folgende baulichen Maßnahmen aufweisen: eine Konterlattung, ein Unterdach und die Imprägnierung des gesamten Dachstuhlholzes. Ferner sind Firstentlüfter in der Dachhaut vorzusehen.
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Dampfbremse
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Eine Dampfbremse verhindert, dass Wasserdampf aus Innenräumen in Wandkonstruktionen aus Holz eindringen kann. Feuchte Dämmmaterialen würden an Wirkung verlieren und einen Nährboden für Pilze und andere Krankheitserreger bilden.
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Einreichung
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Für die Einreichung eines Bauprojekts ist der Behörde ein Einreichplan im Maßstab 1:100 sowie eine Baubeschreibung vorzulegen. Im Einreichplan müssen alle Geschoßgrundrisse, Gebäudeschnitte mit genauen Höhenlagen bezogen auf einen Fixpunkt sowie alle Ansichten des Hauses enthalten sein, weiters ein Lageplan mit den Anrainergrundstücken, Fluchtlinien und Ver- sowie Entsorgungsleitungen. Dem Plan ist ein Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) beizulegen.
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